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Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen - 20 Prozent von bis zu 6000 Euro.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Ein Flyer informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Den Flyer erhalten Sie bei uns kostenlos.
Weitere Infos erhalten Sie auch unter folgendem Link... [klick]
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